Mandantenrundschreiben März 2019

15.03.2019

Aus dem Inhalt:

- Außergewöhnliche Belastung: Kurzes amtsärztliches Attest reicht bei nicht anerkannter Heilmethode

- Abweichende Ergebnisbeteiligung beim Eintritt in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft

- Umsatzsteuer: Finanzverwaltung konkretisiert die neuen Pflichten für Verkaufsportal-Betreiber

- Gastronomiebereich: Betriebsprüfungen führen zu hohen Steuernachzahlungen

- Vorsteuerabzug: Frist für Zuordnung endet "erst" am 31.07.2019

- Für die Einkünfteerzielungsabsicht entscheidend: Ist es eine Wohnung oder eine Gewerbeimmobilie?

- Mindestlohn: Arbeitszeit muss nicht digital dokumentiert werden

- Broschüre: Ratgeber für Lohnsteuerzahler

- Bundesfinanzhof erneut gefragt: Wann mindern Bonuszahlungen der Krankenkasse die Sonderausgaben?

- Schwarzer Abzug keine typische Berufskleidung?

Hier geht es zum aktuellen Rundschreiben 03/2019

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