Mandantenrundschreiben Februar 2024

14.02.2024

Aus dem Inhalt:

- Personengesellschaften mit Grundbesitz: Unsicherheiten bei der Grunderwerbsteuer sind beseitigt

- Grundfreibetrag, Unterhaltshöchstbetrag und Kinderfreibetrag sollen erhöht werden

- Ab 2024 profitieren mehr Steuerpflichtige von der Arbeitnehmer-Sparzulage

- Grundsteuerbewertung: Neue Vorschriften erneut verfassungswidrig?

- Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022: Keine Ordnungsgeldverfahren vor dem 02.04.2024

- Neue Umzugskostenpauschalen ab 01.03.2024

- Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubau: Neuregelungen erstmals in der Steuererklärung 2023

- Schulgeld: Beitrag an Schulförderverein kann zum Sonderausgabenabzug berechtigen

- Die Bundesregierung muss sparen: Neue Einkommensgrenzen beim Elterngeld

- Verbesserung bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Hier geht es zum aktuellen Rundschreiben 02/24

 

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