Mandantenrundschreiben Februar 2022

15.02.2022

Aus dem Inhalt:

- Steuerpläne der neuen Bundesregierung: Das steht im Koalitionsvertrag!

- Ab 2022 beträgt die pauschale Umsatzsteuer der Landwirte 9,5 %

- Entscheidung zum Vorsteuerabzug bei unentgeltlicher Zuwendung

- Verbilligte Vermietung aufwendig gestalteter Wohngebäude an Angehörige besser vermeiden

- Steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung zum Investitionsabzugsbetrag bei Betriebsaufgabe

- Zensus 2022: Steuerfreie Aufwandsentschädigungen

- Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim: Verzögerter Einzug muss nicht schädlich sein

- Betriebliche Altersversorgung: Arbeitgeberzuschuss für Altverträge ab 2022 beachten

- Optionsgeschäfte: Zu- und Abflussprinzip bei Vereinnahmung einer Stillhalterprämie und Zahlung der Glattstellungsprämie

Hier geht es zum aktuellen Rundschreiben 02/2022

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