Sektoraler Heilpraktiker

30.10.2018

Grundsätzlich gilt es auch als möglich auf einzelnen sektoralen Behandlungsgebieten als Heilpraktiker zugelassen zu werden. Erforderlich ist in diesen Fällen jedoch, das ein diesbezüglicher auf die Einschränkung hinweisender Zusatz geführt wird. Nicht abschließend geklärt ist, welche Gebiete einer eingeschränkten Heilpraktikerzulassung zugänglich sind. So entschied der VGH Baden-Württemberg (Urteil v. 23.03.2017 - 9 S 1034/15), dass die Heilpraktikererlaubnis auf die Ausübung der Ergotherapie beschränkt werden kann. Ebenso kann die Heilpraktikererlaubnis auf die Ausübung der Logopädie beschränkt werden (VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 23.03.2017 - 9 S 1899/16). Die jeweiligen Therapeuten müssen sich dann zur Erlangung einer solchen Erlaubnis einer eingeschränkten Überprüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten unterziehen (in Anknüpfung an BVerwG, Urt. v. 26.08.2009 - 3 C 19.08 -, BVerwGE 134, 345).

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