Hygienepauschale im Rahmen der GOÄ verlängert

29.10.2020

Ärzte können die Hygienepauschale über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis zum Jahresende 2020 abrechnen. Darauf haben sich Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Beihilfekostenträger verständigt.

Ursprünglich sollte die Abrechnungsempfehlung, die zunächst bis zum 30.06.2020 befristet war, nach der Verlängerung bis zum 30.09.2020 auslaufen. Die Vergütung wurde allerdings im Vergleich zur Abrechnung bis Ende Juni mehr als halbiert. Während die Ärzte in der ambulanten Versorgung bisher für jeden unmittelbaren Arzt-Patienten-Kontakt noch einen Betrag in Höhe von 14,75 € für erhöhten Hygieneaufwand abrechnen konnten, sind vom 01.10. an nun noch bis zum Jahresende 6,41 € vorgesehen.

Wie die BÄK mitteilte, sei die Abrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit der Coronapandemie nach Nummer 245 GOÄ analog im „Rahmen einer Kompromisslösung zum 1-fachen Satz in Höhe von 6,41 € verlängert worden“. Hintergrund seien unter anderem die Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens und vergleichbare Regelungen, wie etwa im Rahmen von Behandlungen im Durchgangsarztverfahren. Dort gebe es etwa eine COVID-19-Pauschale der Unfallversicherungsträger für Durchgangsärzte: 4 € pro Behandlungstag.

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