Steuertip: Geringere Steuerbelastung mit E-/Hybrid-Autos

Wer sein betriebliches Kfz auch privat fährt, muss in der Steuererklärung einen geldwerten Vorteil angeben und die Nutzung versteuern. Ab dem 1. Januar 2019 wird dieser Betrag für Elektro-­Firmenwagen verringert – eine weitere Maßnahme der Regierung, um die Nachfrage nach E­-Autos anzukurbeln. Anstatt von 1 % des Brutto­Listenpreises müssen Arbeitnehmer dann nur noch 0,5 % steuerlich geltend machen. Auch die Zuschläge (z.B. für den Arbeitsweg) werden halbiert. Das gleiche gilt für Plug­In­ Hybrid­ und Brennstoffzellen-­Fahrzeuge: Auch sie fallen unter die neue 0,5­%­ Regelung. Die steuerliche Begünstigung gilt für E-­Autos, die ab dem 1. Januar 2019 erstmals als Firmenwagen genutzt werden und ist vorerst auf drei Jahre angesetzt. Sie läuft also bis zum 31. Dezember 2021.