Leistungen eines Schlüsseldienstes

31.01.2017

Der Bezug von Leistungen eines Schlüsseldienstes wird v.a. in Notfällen relevant. Die zugefallene Haustür oder der Schlüsselverlust sind oft ein teures Vergnügen, was zur Frage führt, inwieweit diese Kosten steuerlich Berücksichtigung finden können:

Im Bereich der unternehmerischen Sphäre beim Einsatz des Schlüsseldienstes in Ihrer Praxis bzw. Ihrem Unternehmen sind die Kosten des Schlüsseldienstes in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Liegt eine doppelte Haushaltsführung vor, so sind die Kosten des Schlüsseldienstes für den Zweithaushalt ebenfalls als Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung in voller Höhe steuerlich abzugsfähig.

Bei privat genutzten Wohnungen sind die Kosten eines Schlüsseldienstes nur bezogen auf die Lohnanteile als Handwerkerleistung steuerlich zu berücksichtigen. Hierfür muss allerdings eine Rechnung vorliegen und diese per Banküberweisung bezahlt werden. Leider bestehen Schlüsseldienste meistens auf Barzahlung, so dass hier ein steuerlicher Ansatz dann nicht möglich ist

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