Familienkasse verlangt ab 2016 zwei Steueridentifikationsnummern

27.11.2015

Im Jahr 2007 ist eine Steueridentifikationsnummer eingeführt worden, die inzwischen bei den meisten steuerlichen Angelegenheiten natürlicher Personen von der Finanzverwaltung genutzt wird.

Ab 2016 ist diese Nummer auch wichtig für den Bezug von Kindergeld. Um zu verhindern, dass mehrere Personen gleichzeitig Kindergeld für ein Kind beziehen, müssen Kindergeldberechtigte ihre eigene Steueridentifikationsnummer und die des Kindes / der Kinder der zuständigen Familienkasse mitteilen.

Hinweis: Es bietet sich an, die entsprechenden Steueridentifikationsnummern der Familienkasse schon vor dem 01. Januar 2016 mitzuteilen, damit die Kindergeldzahlungen nicht eingestellt werden. Die eigene Steueridentifikationsnummer finden Sie zum Beispiel im Einkommensteuerbescheid oder in der Lohnsteuerbescheinigung. Falls Sie Ihre eigene Steuer-identifikationsnummer und /oder die des Kindes/der Kinder nicht finden, können Sie diese online über ein Eingabeformular unter www.bzst.de erneut anfordern. Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa vier Wochen.

Unter der Telefonnummer: 0800 – 455 55 30 (Familienkasse) ist ein Ansageband geschaltet, hier wird mitgeteilt, dass die Kindergeldzahlungen auf keinen Fall eingestellt werden und, sollten die Steueridentifikationsnummern der Familienkasse nicht vorliegen, diese dann im Laufe des Jahres 2016 schriftlich angefordert werden.

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