Dokumentationspflicht beim Mindestlohn für Angehörige

30.09.2015

Beim Thema Mindestlohn und den zugehörigen Dokumentationspflichten gab es viel Verwirrung und eine Menge neuer Bürokratie. Endlich hat die Bundesregierung im August dieses Jahres eine organisatorische Erleichterung beschlossen. In der Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz wurde beschlossen, dass die Aufzeichnungspflicht für im Betrieb des Arbeitgebers angestellte Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers ab sofort entfällt. Es genügt, wenn wie bisher für die verrichteten Tätigkeiten im Betrieb ein entsprechender schriftlicher Arbeitsvertrag vorhanden ist, der den weiteren Mindestlohn-Regelungen entspricht.

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