Einsehen bei der Bundesagentur für Arbeit - nunmehr doch Kurzarbeitergeld für Ärzte

11.05.2020

Die Bundesagentur für Arbeit hat eingelenkt. 

Nachdem in der letzten Woche eine Menge Unruhe mit der Arbeitsanweisung, dass Ärzte keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hätten, da sie ja von einem Rettungsschirm profitieren, in der Behörde verbreitet wurde, wurde nunmehr zurückgerudert. 

Wie Sie der beiliegenden internen Arbeitsanweisung der Agentur entnehmen können, haben Ärzte sehr wohl unter den allgemein gültigen Voraussetzungen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. 

 

Leistungen KuG für Ärzte bejaht

 

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