Coronavirus - Informationen für Ihre Praxis - Kurzarbeitergeld

29.03.2020

Liebe Mandanten,

das Corona-Virus nimmt unseren momentanen Alltag mehr und mehr in Beschlag. Schulen, Kindergärten sowie Kitas und Universitäten schließen vorerst und Veranstaltungen werden abgesagt. Auch Ihre Praxis ist wahrscheinlich schon davon betroffen. Dazu haben wir einige Informationen aufbereitet, die Sie dann auch den beiliegenden Anlagen im Detail entnehmen können.

  • Steuerliche Liquiditätshilfen finden derart statt, dass bei erwarteten Gewinnminderungen Steuervorauszahlungen unkomplizierter herabgesetzt werden können.
  • Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.
  • Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.
  • Im Falle von erheblichem Arbeitsausfall kann das sogenannte Kurzarbeitergeld beantragt werden, um Kündigungen zu vermeiden. Beim Kurzarbeitergeld arbeiten die Mitarbeiter für einen vorübergehenden Zeitraum (maximal 12 Monate) weniger oder gar nicht. Der Verdienstausfall wird dabei durch das Kurzarbeitergeld teilweise ausgeglichen: konkret erhalten die Mitarbeiter dann 60 % des bisherigen Nettoentgeltes (bzw. 67 % bei Beschäftigten mit Kindern).
  • Bei einer Coronavirus-Quarantäne, wenn Mitarbeiter also wegen Quarantäne nicht arbeiten gehen dürfen, erhalten die Mitarbeiter das Gehalt 6 Wochen unverändert weiter. Eine Erstattung der Kosten findet (wie im Krankheitsfall) auf Antrag statt.
  • Für Ärzte oder Zahnärzte, deren Praxis während der Dauer der behördlichen Maßnahme ruht, kann eine Entschädigung für Verdienstausfall bei der zuständigen Landesbehörde beantragt werden sowie ggf. in angemessenem Umfang ein Ersatz der weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben.
  • Durch Schließung von Schulen und Kitas haben Ihre Mitarbeiter wahrscheinlich ein Betreuungsproblem. Lösen Sie dieses bitte in Absprache mit Ihren Mitarbeitern in persönlichen Gesprächen. Wir empfehlen zunächst den Abbau von Urlaub und Überstunden und ggf. Krankschreibungen. Sollten Ihre Mitarbeiter selbst keine Betreuung für Kinder organisieren können, haben sie dennoch einen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

 

Kanzleiinterne Maßnahmen

Um als Kanzlei den Umständen entsprechend bestmöglich gewappnet zu sein, werden wir daher folgende Maßnahmen ergreifen, um Ihnen weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen und Ihre Interessen vertreten zu können:

  • Unsere Zentrale, Tel. 030- 45085 0 sowie unser Empfang werden weiterhin besetzt sein. Sie erreichen uns somit auch telefonisch während unserer üblichen Öffnungszeiten.
  • Organisatorisch werden wir versuchen einen Großteil unserer Mitarbeiter ab sofort in Homeoffice arbeiten zu lassen und aufgrund dessen sind Mitarbeiter unter Umständen bis auf Weiteres nicht in der Kanzlei persönlich anzutreffen. Aktuell befindet sich unser Personal mit Kindern zu Hause.
  • Unser oberstes und wichtigstes Ziel ist es Ihre Lohnabrechnungen zu gewährleisten. Um die Lohnabrechnungen für Ihre Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter weiterhin fristgerecht erstellen zu können, bitten wir Sie, die Abrechnungen standardmäßig fertigen zu lassen (ohne zusätzliche Korrekturen hinsichtlich Zu- oder Abschlägen, Sonderleistungen oder Kürzungen o.ä.). Wir behalten uns vor, bei zeitlichen Engpässen die Löhne einfach wie im Vormonat zu rechnen. Sollten Sie keine Abrechnungen von uns erhalten (wovon wir aktuell nicht ausgehen), so würden wir Sie bitten die Löhne einfach der Höhe nach wie im Vormonat an Ihre Mitarbeiter zu überweisen.
  • Um vor allem auf die Betreuung von Kindern unserer Mitarbeiter flexibel reagieren zu können, werden die Arbeitszeiten teilweise sehr flexibel und unabhängig von Kernzeiten erbracht. Deshalb ist eine direkte telefonische Erreichbarkeit teilweise eingeschränkt. Wir werden Ihre Rückrufbitten und E-Mails jedoch selbstverständlich so zeitnah wie möglich beantworten.
  • Es kann vereinzelt dazu kommen, dass Sie Schreiben von uns erhalten, die keine persönliche Unterschrift tragen. Wichtig ist uns hier, dass Informationen fließen.
  • Wir bitten Sie höflichst, Unterlagen oder sonstige Informationen bis auf Weiteres auf dem Post- oder digitalen Weg zuzuleiten.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aktuell vorrangig dringende Fragen bearbeiten und alles andere wohl leider etwas zurückstellen müssen. 

Bitte seien Sie sich gewiss, dass gerade der persönliche Kontakt uns sehr am Herzen liegt. Wenn wir jedoch nur für die nächste Zeit diesen etwas begrenzen, beabsichtigen wir die Gewährleistung einer weitestgehend stabilen Beratungssituation. Dies ist unser aller Ziel.

Wir wünschen allen Menschen viel Kraft und Gesundheit beim Durchstehen des Ausnahmezustands. Gerne stehen wir Ihnen jederzeit für weitergehende Fragen zu diesem Thema zur Verfügung, wenden Sie sich hierfür gerne und jederzeit an uns! 

 

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