Corona-Prämie wird bis zum 30.06.2021 verlängert

21.01.2021

Die Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen wird bis zum 30.06.2021 verlängert. Der Gesetzgeber hat im Dezember 2020 eine entsprechende Ergänzung im Jahressteuergesetz (JStG) 2020 beschlossen. Diese Fristverlängerung führt nicht dazu, dass ein Unternehmen im ersten Halbjahr 2021 demselben Arbeitnehmer zum zweiten Mal eine steuerfreie Corona-Prämie von 1.500 Euro zahlen kann. Es wird lediglich der Zeitraum für die Gewährung des Betrags gestreckt. Von der Regelung profitieren Unternehmen, die im Jahr 2020 keine steuerfreie Prämie gezahlt haben. Diese kann nun noch bis zum 30.06.2021 gezahlt werden.

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