Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen

24.03.2020

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder,

die Berliner Finanzverwaltung teilt mit, dass Steuerpflichtige, die wirtschaftlich von den Folgen der Corona-Krise betroffen sind, in begründeten Ausnahmefällen ab sofort bei ihrem Finanzamt einen Antrag auf Erstattung der Sondervorauszahlungen (1/11) auf die Umsatzsteuer für das Jahr 2020 stellen können.

Die Sondervorauszahlungen werden damit "auf null gestellt"; bereits gezahlte Beträge werden von den Finanzämtern in voller Höhe erstattet.

Lt. Finanzverwaltung soll wie folgt verfahren werden:
Es erfolgt eine berichtigte Meldung zur Sondervorauszahlung (1/11) ggf. mit dem Wert 0,00 € - möglichst auf elektronischem Wege. Hierbei soll das Freitextfeld zur Begründung der wirtschaftlichen Ausnahmesituation im Unternehmen genutzt werden. Sollten darüber hinaus weitere Angaben für sinnvoll gehalten werden, kann dies auf dem Postweg erfolgen.

Dringend: Steuerliche Soforthilfen
Die Steuerberaterkammer Berlin und der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg haben in einem gemeinsamen Schreiben vom 20.03.2020 den Senator für Finanzen Berlin, Herrn Dr. Matthias Kollatz, gebeten, sich dafür einzusetzen, kleinen und mittleren Unternehmen als steuerliche Soforthilfe die notwendige Liquidität zu belassen.

Das Schreiben finden Sie hier.

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