Zeiterfassung per Fingerabdruck

29.10.2020

Seit einer Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2019 (Urteil vom 14.05.2019 – Rs. C-55/18,) ist klar, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen.

Muss der Gesetzgeber tätig werden?

Ob sich Arbeitgeber darauf verlassen können, dass die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung für sie erst dann zum Tragen kommt, wenn der deutsche Gesetzgeber die Entscheidung in deutsches Recht transformiert und entsprechende Änderungen am Arbeitszeitgesetz vorgenommen hat, erscheint zweifelhaft.

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